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Naturschutz und Recht im Favoritepark


(4.2.15) Seit Ende Januar 2015 werden im Naturschutzgebiet Favoritepark in Ludwigsburg Bäume gefällt. Sie sind 20 bis 100 Jahre alt, einheimische Gewächse, die in den Hudewald passen, und, so weit sichtbar, ganz gesund.
Der zuständige Förster erklärt neugierigen Parkbesuchern, daß die abgeholzten Flächen als Wald gelten, der forstwirtschaftlich bearbeitet werde und die Fällungen nicht in erster Linie an naturschutzfachlichen Zielen ausgerichtet seien. Die Bodenverdichtung durch die „Vollernter“ genannte Abholz-Maschine bezeichnet er als „nicht zu vermeiden“.

Die Festsetzung einer Fläche als "Naturschutzgebiet" hat im deutschen Naturschutzrecht einen besonders intensiven Schutz von Natur und Landschaft zum Ziel. Im Naturschutzgebiet hat der Naturschutz laut Gesetz grundsätzlich Vorrang vor anderen Nutzungsarten. Das Gebiet unterliegt sogar einem absoluten Veränderungsverbot.
 
Wir vom BUND Ortsverband haben das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde aufgefordert, uns die Diskrepanz zwischen Gesetz und Handeln der Verantwortlichen zu erklären. Gibt es aus irgend einem Grund eine Sondergenehmigung? Oder bringt das gute Holz nur Geld in die Landeskasse? Oder braucht das Ludwigsburger Holzheizkraftwerk in der Südstadt Futter?

Das vom BUND informierte Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, hat sich bisher zu dem Fall noch nicht geäußert. Vielleicht will man erst das Ende der außerordentlichen Aktion abwarten?!