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Bebauungsplan „Solarpark Römerhügel“ und die umweltfreundliche Energieversorgung

Grundsätzlich sind wir der Meinung, daß ein Solarpark eine wichtige Ergänzung der Ludwigsburger Energieversorgung werden könnte. Aber die Einrichtung darf wegen ihrer verschiedenen Auswirkungen nicht allein unter dem Gesichtspunkt "unabhängige Energieversorgung" betrachtet werden. Auch das Thema „Grün in der Stadt“ und der damit zusammenhängende Klimaschutz müssen unbedingt berücksichtigt werden, denn die große Fläche von Solarkollektoren hat eine nicht unerhebliche Erwärmung des Gebietes zur Folge.
Das im gerade begonnenen Bebauungsplanverfahren Nr. 027/05 dargestellte Gelände ist im Flächennutzungsplan von 1984 (kein Schreibfehler - 1984!) als öffentliche Grünfläche mit verschiedenen Bezeichnungen, z. B. Landschaftspark oder Parkfläche, ausgewiesen. Angesichts der Höhenlage des Geländes und der vorherrschenden Windrichtung in Ludwigsburg (West bis Südwest) ist das ein klarer Hinweis darauf, daß hier ein Kaltluftentstehungsgebiet und eine Frischluftschneise liegen. Solche Flächen sollten von Bebauung freigehalten werden, wie im Klimaschutzkonzept der Firma faktorgrün, beschlosssen im Gemeinderat bereits im Jahr 2016, nachzulesen ist. „Der hier verlaufende grüne Ring muß noch konkretisiert werden“, diese Aussage ist ebenfalls seit 2016 bei faktorgrün zu finden.

Geeignete Dächer für Solaranlagen gibt es auch in den Gewerbegebieten im Hintergrund.Geeignete Dächer für Solaranlagen gibt es auch in den Gewerbegebieten im Hintergrund.

Und was ist nun mit Frischluftschneisen?
Stadträtin Elga Burkhardt hat zuletzt in den Haushaltsplanberatungen 2018 beantragt, dem Gemeinderat die Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete in Ludwigsburg als wichtige Entscheidungsgrundlagen für Bebauungsplanaufstellungen vorzulegen. Entgegen den Versprechungen gibt es bis heute keine schriftliche Unterlage zu diesen Fakten. Solange sie nicht vorliegen, kann eine gewissenhafte Gemeinderätin einer weiteren Bebauung in diesem südlichen Bereich der Stadt nicht mehr zustimmen.
Ausgedehnte Gewerbegebiete und verstärkter Wohnungsbau haben in den letzten Jahren fast alle Grünflächen verschwinden lassen. Man gewinnt den Eindruck, daß dem Ludwigsburger Oberbürgermeister sein Ziel „Hunderttausend Einwohner für die Großstadt Ludwigsburg“ wesentlich wichtiger ist als die Lebensqualität der Einwohner.
Und was ist mit Grünflächen und Artenschutz? 
Wir sind der Meinung, daß Solaranlagen in Gewerbegebiete gehören. Die Ausweisung im kürzlich als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Schönbeinstraße Süd“ anstelle von Wohnbebauung wäre sinnvoller als der jetzt geplante Standort gewesen.
Die Darstellung der Artenschutzfrage in der Vorlage ist reichlich verwirrend. Wir erfahren zum erstenmal, daß durch die Erweiterung der Firma Stihl (wann und wo?) streng geschützte Amphibienarten in eben die Fläche "vergrämt" oder umgesetzt wurden, in der ab 2019 die Kollektoren der „größten Solaranlage Deutschlands“ stehen sollen. Eine Beschluß- oder wenigstens Informationsvorlage zu dieser „Vergrämung“ ist uns unbekannt. Entspricht das Vorgehen den Vorgaben der Artenschutzprüfung und des Bundesnaturschutzgesetzes? Auf alle Fälle erwarten wir eine Sonntagsrede mit Krokodilstränen zum Artensterben.