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Stellungnahme des BUND zur Freiflächenentwicklung in Ludwigsburg

(Einstimmiger Beschluß im Vorstand des BUND Ortsverbands Ludwigsburg am 13.10.2014 und am 16.11.2016.)

I. Grundsatzaussagen
1. Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) in Ludwigsburg stammt aus dem Jahr 1984. Nach gemeinderätlichen Beschlüssen über Bebauungspläne wurde er mehrfach jeweils den Bebauungsplänen angepaßt. Das entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen der Bundesbaugesetzgebung und des Bundesnaturschutzgesetzes. Der FNP muß dringend aktualisiert werden. Zum Flächennutzungsplan gehört auch der Landschaftsplan (LP).
Die bisherigen Veranstaltungen für Bürger zur Freiflächenentwicklung und zum Klimaanpassungskonzept waren keine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung an der Fortschreibung des FNP mit LP.

2. Ziel der Freiflächenentwicklungsplanung mit Grünleitplanung muß die Erarbeitung eines Gesamtplans für die künftige Freiraumentwicklung in Ludwigsburg sein. Mit den Konzepten für Wohnbaulandentwicklung und Gewerbeflächenentwicklung bildet sie die Basis für die öffentlichen Diskussionen über die Fortschreibung der Flächennutzungsplanung.
Ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen aller Planungen sind gleichberechtigt zu behandeln.

3. Aus Punkt 2 ergeben sich folgende Forderungen zum Inhalt der Freiflächenplanung in Ludwigsburg:
   3.1 Festlegung von Ausdehnung und Grenzen der Versiegelung infolge Baumaßnahmen jeglicher Art;
   3.2 Festlegung von möglichen Freiflächen im Innen- und Außenbereich der Gemarkung Ludwigsburg und von Maßnahmen für deren langfristigen Erhalt, s. Zukunftskonferenz 2006: „Bestehende Grünflächen werden ausgeweitet, aufgewertet und vernetzt“.
   3.3 Festlegung von Entwicklungszielen für Natur und Landschaft:
Wiederaufforstung, Naherholungsflächen, Festlegung besonders erhaltenswerter Flächen (Naturschutz und Landschaftsschutz), Verbesserung der Biodiversität, Vernetzungsmaßnahmen.

4. Diese Festlegungen von Entwicklungszielen sollen auf der Grundlage folgender grundsätzlicher Untersuchungen erfolgen:
- Biotopkartierung der Stadt Ludwigsburg von 1989 und 1992. Eine Aktualisierung ist auf der Basis des „Fachplans Landesweiter Biotopverbund“ , § 22 des Landesnaturschutzgesetzes 2015, notwendig;
- Gewässerentwicklungsplanung der Stadt und des Landratsamtes Ludwigsburg;
- Klimaatlas 2008 des Verbandes Region Stuttgart mit Untersuchungen über Belastungen aller Arten, insbesondere Luftschadstoff- und Lärmbelastungen in der Region.  
- Strategisches  Fachkonzept Klimaanpassung (KLiK) und seines Maßnahmenkatalogs (Stand 25.4.2016), beschlossen im Gemeinderat im Mai 2016.

5. Das Engagement der Bürger/Bürgerinnen für Natur und Umwelt wird durch die Stadt Ludwigsburg gefördert und gestärkt, zum Beispiel durch Beteiligung an den Diskussionen über konkrete Ziele der Flächennutzungsplanfortschreibung.                     

II. Maßnahmen im Einzelnen (Beispiele)
- Massive Aufforstung aller verfügbaren Flächen insbesondere im Westen der Stadt zwischen B 27 und Autobahn;
- Weiterführung des Alleensanierungsprogrammes mit den notwendigen Finanzmitteln, insbesondere entlang der B 27 und der Friedrich- und der Schwieberdinger Straße.
- Entsiegelungsmaßnahmen an überbreiten Straßen wie Marbacher Straße und Wilhelm-Nagel-Straße;
- Renaturierung des Lochwaldgrabens und seiner Zuflüsse;
- Renaturierung der natürlichen Zu- und Abflüsse des Monrepossees;
- Darstellung und Wiederherstellung der teilweise zerstörten  Luftleitbahnen in der Stadt;
- Pflege und Erhalt der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete auf der Gemarkung von Ludwigsburg gemäß der gesetzlichen Vorgaben;
- Ökologische Aufwertung der Freiflächen im Außenbereich durch Baum- und Heckenpflanzungen;
- Erlaß der längst überfälligen Baumschutzsatzung;
- Aufstockung der benötigten Finanzmittel in der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt für die Realisierung der genannten Punkte und anderer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Freiflächenplanung.

Ludwigsburg, d. 5.12.2016                    Elga Burkhardt (Vorsitzende)