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Was geschieht mit dem Fischerwäldle?


Schreiben des BUND Ortsverbands Ludwigsburg an das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Forsten, zur Zukunft des LSG Fischerwäldle in Ludwigsburg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir gemäß § 5 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg zur Ordnung und Verbesserung der Waldstruktur im Fischerwäldle die Durchführung einer forstlichen Rahmenplanung mit dem Ziel, die nach § 1, Nr.1 des Waldgesetzes notwendigen Funktionen des Waldes zu sichern.
Aus den Grundsätzen der forstlichen Rahmenplanung: „Wald ist nach seiner Fläche und räumlichen Verteilung so zu erhalten oder zu gestalten, daß er die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes möglichst günstig beeinflußt, dem Schutz vor natürlichen Gefahren (Hangsicherung!) dient und der Bevölkerung möglichst weitgehend für die Erholung zur Verfügung steht....“
Begründung unseres Antrags: Auch bei einer Fällung von 40 oder weniger Prozent der Bäume im Fischerwäldle halten wir wegen der bekannten Waldarmut in Stadt und Kreis Ludwigsburg eine Nachpflanzung gemäß einer Rahmenplanung für notwendig.
Zum Schreiben der Stadt Ludwigburg vom 21.4.2015 an unser Vorstandsmitglied Werner Brekle stellen wir folgendes fest:
Die Verkehrssicherung ist zwar eine wichtige, aber nicht die einzige Pflicht eines Waldbesitzers, in diesem Fall im Wesentlichen der Stadt Ludwigsburg. Wir verweisen dazu auf das Urteil vom 2.10 2012 des Bundesverwaltungsgerichtes in einem Revisionsfall, in dem es heißt:

„Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist Jedermann gestattet. Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muß, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind. Die Gefahr eines Astabbruchs ist dagegen grundsätzlich eine waldtypische Gefahr. Sie wird nicht deshalb, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie erkennen kann, zu einer im Wald atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte.“
Bitte lassen Sie uns Ihre Stellungnahme zu unserem Antrag baldmöglichst zukommen.

Mit freundlichen Grüßen, i.A. (Elga Burkhardt, BUND Ortsverband Ludwigsburg)