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BUND-Pressestellungnahme zu alten und neuen Baumfällungen im Favoritepark (Stand 18.1.2016)


Seit dem Jahr 2013 gibt es in Baden-Württemberg ein Klimaschutzgesetz, mit dem unter anderem eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und seine unvermeidbaren Folgen entwickelt werden soll. Ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt sind Pflege und Erhalt unserer Wälder, deren Bedeutung für den Pflanzen- und Tierschutz und für die Naherholung, aber auch als CO2-Speicher für das Klima nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Unsere bestehenden Waldgebiete sind, so zeigen es alle wissenschaftlichen Untersuchungen, gegenüber steigenden Temperaturen und geringeren Niederschlägen im Sommer, die in Südwestdeutschland schon in naher Zukunft in verstärktem Maß zu erwarten sind, besonders anfällig.

Pufferzonen am FavoriteparkPufferzonen am FavoriteparkDieses Gelände sollte als Pufferzone unter Schutz gestellt werden, insbesondere die Gebiete ohne BebauungsplanSeit Jahren setzt sich der BUND Ludwigsburg mit besonderem Engagement für die wenigen Wälder ein, die die Stadt Ludwigsburg auf ihrer Gemarkung noch besitzt, insbesondere aber für den seit 1937 als Naturschutzgebiet und seit 2001 als Natura-2000-Gebiet ausgewiesenen ehemaligen Hudewald Favoritepark und seine Umgebung.
Dem Park geht es insgesamt nicht gut. Die alten Bäume werden weniger, am Parkgebiet selbst knabbern die Bagger, in seiner Umgebung werden die wenigen verbliebenen Freiflächen durch ständige staatliche und private Baumaßnahmen immer mehr reduziert. Zuletzt hat sich auch die Stadt Ludwigsburg nicht geniert, auf einer der wenigen verbliebenen Grünbereiche ohne Bebauungsplan (s. Karte) ein Asylbewerbergebäude mit Nachnutzung Studentenwohnheim zu planen, obwohl das Land Baden-Württemberg in einer Ausführungsverordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eine solche Bebauung im unbeplanten Außenbereich nur zulassen will, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Flüchtlingsunterbringung mehr vorhanden sind - leerstehende Gebäude wie die BIMA-Wohnungen in Grünbühl, die Jägerhofkaserne in der Oststadt und das EnBW-Verwaltungsgebäude in der Hoferstraße wurden von der Stadtverwaltung Ludwigsburg bei ihrer Planung im Außenbereich offenbar ebenso „vergessen“ wie der (immer noch unveröffentlichte) Leerstand bei der Städtischen Tochter Wohnbau Ludwigsburg GmbH.
Seit einem Jahr führt der BUND OV Ludwigsburg einen regen Briefwechsel mit dem zuständigen Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, weil wir die Art des Baumeinschlags im Natura-2000-Gebiet für gesetzwidrig halten.
In einem Teil des Naturschutzgebietes wurden sogenannte Rückegassen für den Abtransport der gefällten Bäume angelegt. Wir haben nicht nachgemessen, ob der im Klimaschutzgesetz festgelegte 40-Meter-Abstand der einzelnen Rückegassen eingehalten wurde. Wir sehen damals wie auch jetzt, im Januar 2016, wieder, daß die schweren Transportmaschinen Schlammpisten hinterlassen, die Vegetation zerstören, den Boden verdichten und die Tiere im Park in Unruhe versetzen. Darüber haben wir keinerlei Absprache mit der Forstverwaltung Ludwigsburg getroffen, entgegen dem was in deren Presseerklärung behauptet wird!!
Wir fordern nach wie vor:
- Wissenschaftliche Untersuchungen über die Schutzgüter im Park und eine Gegenüberstellung seines früheren und heutigen Zustandes ;
- Einrichtung eines dauerhaften Monitorings bezüglich der Schutzgüter;
- Erstellung eines Pflege- und Managementplans nur für den Favoritepark und
- dessen konsequente Umsetzung mit Einstellung der erforderlichen Finanzmittel für Personal, Pflegekosten und fachlich-wissenschaftliche Betreuung;
- Unterschutzstellung aller noch nicht bebauten Flächen rund um den Favoritepark als Pufferzonen, im Fachjargon „Dienende Landschaftsschutz- gebiete“ genannt, um die weitere Verinselung des Parks zu vermeiden;
- den Einsatz von Rückepferden (Foto: rossnatour.de) anstelle von Vollerntern, wie etwa in der Gerlinger Heide erprobt.

Rückepferde im Einsatz. Foto: www.rossnatour.deRückepferde im Einsatz. Foto: www.rossnatour.de
Wie heißt es so schön im Klimaschutzgesetz? „Durch strikte Vermeidung von Bodenverdichtungen wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit und damit die Durchwurzelbarkeit des Bodens erhalten.“
Wir freuen uns, daß wir vom Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu einem Gespräch in Stuttgart mit den zuständigen Behörden eingeladen wurden, das bereits terminiert ist und bei dem wir unsere auf der Basis gesetzlicher Vorgaben entstandenen Vorschläge gerne auch mündlich unterbreiten wollen.